Fahrsilos von JGS-Anlagen und Biogasanlagen müssen aufgrund der neuen AwSV-Verordnung (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, gültig seit dem 01.08.2017) speziell abgedichtet werden. Für die Sanierung und den Neubau von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) - Fahrsilos, Gärfuttersilos und Festmistplatten - sowie von Biogasanlagen dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, welche die entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen vorweisen können.

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Fahrsilos von JGS-Anlagen und Biogasanlagen müssen aufgrund der neuen AwSV-Verordnung (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, gültig seit dem 01.08.2017) speziell abgedichtet werden. Für die Sanierung und den Neubau von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) - Fahrsilos, Gärfuttersilos und Festmistplatten - sowie von Biogasanlagen dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, welche die entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen vorweisen können.

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